Du willst eine HBFF Aktivierung durchführen? Dann solltest Du Dich unbedingt vorher gut informieren, es gibt einige Abweichende Regeln zu den WWFF-Aktivierungen.

Regelungen für WWFF-Aktivierungen

Regelungen für WWFF-Aktivierungen
Regelungen für WWFF-Aktivierungen

Abweichende Regelungen für HBFF-Aktivierungen

Abweichende Regelungen für HBFF-Aktivierungen
Abweichende Regelungen für HBFF-Aktivierungen

Die genauen Regeln findet man auf der HBFF.CH Seite, hier ein Auszug (03.Oktober 2021)

10) Aktivierungen: Eine Aktivierung sollte dem NC im Voraus bekannt gegeben werden. Es besteht keine Meldepflicht, diese bringt aber für Jäger und SWL Vorteile. Im Fall noch nicht aktivierter Referenzen bitte Punkt 3.1 beachten.

·         Eine Aktivierung wird nur als gültig bezeichnet, wenn die WWFF-Diplomregeln und die folgenden Erfordernisse beachtet worden sind:

·         Es ist möglich, 2 Aktivierungen pro Tag durchzuführen.

·         Die Station (Antenne, Radiogeräte, Speisegeräte, usw.) muss innerhalb der Parkgrenzen liegen.  

·         Mindestens 100 QSOs auf zwei Bändern sind nötig. Es ist erforderlich, mindestens 2 Stunden nach dem ersten QSO auf der gleichen Referenz zu bleiben. (Ausnahmen: weiterlesen)

·         Im Falle einer nachgewiesenen Notwendigkeit kann der WWFF NC eine Befreiung von diesen Regeln erteilen.  

·         COVID19 AUSNAHME:  Die Anzahl der notwendigen QSOs  ist auf 51, statt 100,  reduziert.

·         SOTA+HBFF AUSNAHME:  Die Anzahl der notwendigen QSOs  ist auf 44 , statt 100  und die Betriebszeit auf mindestens 1 Stunde reduziert,

·         In besonderen Fällen und auf vorherige Anfrage kann vom NC eine größere Anzahl von Aktivierungen pro Tag gewährt werden.

·         Eine Aktivierung ist für alle YLs und OMs als Aktivator und Jäger gültig, die aktiv beteiligt sind (Operators). Sie brauchen ihre eigenen Rufzeichen nicht noch zusätzlich ins Log zu schreiben.

·         Folgende Daten müssen dem Award Manager innerhalb von 30 Tagen nach der Aktivierung via Email zugestellt werden: Log im ADIF-Format, zum Hochladen für WWFF geeignet. Klare, selbst erstellte photographische Dokumentation, wenn möglich in digitaler Form, oder GPS-Daten, welche die Aktivierung und den Stationsstandort bescheinigen.

·         Wenn möglich auch die photographische Dokumentation der Referenzen. Bei Multi-Op oder Club-Callsign bitte auch die Liste der aktiven Teilnehmer, im Log auch je QSO die “Operator” und “Station_callsign” Felder ausfüllen.

·         Die OMs, die in einem Park wohnen, müssen ihre geographischen Koordinaten oder GPS Daten angeben.

·         Wenn Informationen fehlen, werden die QSOs, wenn ein ADIF-Log übermittelt wird, für die Jäger als gültig betrachtet. Die Aktivierung wird jedoch dem Aktivator und den Operatoren nicht gutgeschrieben.

·         Die Aktivierungsdokumente müssen via Email, vorzugsweise an die E-Mail-Adresse  staff@hbff.ssfg-gsrc.ch , gesendet  werden.

·         Der WWFF NC wird das Log überprüfen und, wenn validiert, auf WWFF hochladen.

Willst Du mehr erfahren, dann lies die Präsentation von Dr. Jürg Regli, HB9BIN Präsentation: Outdoorfunken Am USKA Hamfest In Möriken Es lohnt sich sehr die Folie von HB9BIN vor einer ersten Aktivierung zu lesen und auf der HBFF Seite die Regeln für die Schweiz zu kennen. Bei Fragen hilft HB9TZA Augusto sehr gerne weiter. Augusto hat auch mir einiges erklärt. Ich hatte das ADIF zur Logeinreichung direkt aus meiner Logsoftware erstellt, dass ist sehr ungünstig da wichtige Felder fehlen und das Log so nicht in die Datenbank importiert werden kann.

Ich werde einen weiteren Beitrag veröffentlichen, Vorbereitung und erstellen des Logs für eine HBFF Aktivierung.